StartIm LandtagJugendmedienschutzstaatsvertrag

Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Internet-Jugendschutz nicht allein durch Technik erreichbar

Als verbesserungswürdig und ergänzungsbedürftig stellt sich der geplante Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder heraus. Das ist das Ergebnis einer Anhörung der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Ende Mai in Hannover.

„Die Vertreter von zwölf Organisationen und Verbänden, darunter dem Landesjugendring, der Landesmedienanstalt und des NDR, haben herausgearbeitet, dass ein technisch basierter Jugendschutz im Internet nur eingeschränkt möglich ist“, berichtete die medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Daniela Behrens, aus der Anhörung. „Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das Signal der Ministerpräsidenten für einen besseren Jugendschutz im Internet. Alle sind sich einig, dass Kinder und Jugendliche im Netz geschützte Räume brauchen. Aber durch Technik allein scheint dieses Ziel nicht zu erreichen zu sein. Technik ersetzt keine Erziehung. Daher muss die Vermittlung von Medienkompetenz stärker in den Fokus der politischen Arbeit gerückt werden“, forderte Behrens.

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag soll den Jugendschutz im Internet, TV und Radio regeln. Alle Internetseiten und Online-Inhalte sollen danach künftig eine Alterskennzeichnung bekommen. Anhand der Kennzeichnung sollen spezielle Filter jugendgefährdende Angebote identifizieren und deren Darstellung auf Computern von Kindern und Jugendlichen unterbinden. Anbieter von Internetseiten sollen für die Verbreitung dieser Filterprogramme sorgen. Die Ministerpräsidenten der Länder werden voraussichtlich bei ihrem Treffen am 10. Juni diesen Staatsvertrag beraten.
„Ich bezweifle allerdings, dass es dann schon zur Unterzeichnung kommt. Das Ziel, Kinder und Jugendliche im Internet wirksam zu schützen, ist mit diesem Gesetz allein nicht zu erreichen“, sagte Behrens. Damit der technische Jugendschutz greift, müssten die Milliarden von Internetseiten alle mit einer Alterskennzeichnung versehen sein. „Wer soll diese Seiten alle kennzeichnen? Was für große Anbieter von Online-Inhalten noch möglich erscheint, ist besonders kleineren Anbietern unmöglich. Gerade nicht-kommerzielle Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten, wie etwa spezielle Foren des Landesjugendrings, wären ohne Altersklassifizierung von ihrer Zielgruppe gar nicht mehr erreichbar“, sagte Behrens. Das Einstellen von Internetangeboten von Kindern und Jugendlichen selbst würde zudem damit fast unmöglich gemacht.

„Kinder und Jugendliche müssen so vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden, dass ihre eigene Betätigungsmöglichkeiten im Internet nicht darunter leiden. Wer nur auf restriktive Regelungen setzt und jungen Menschen die Gestaltung eigener Webangebote erschwert oder unmöglich macht, schließt Jugendliche aus. Medienkompetenz lässt sich nicht durch das Verbieten von Angeboten erlernen, vielmehr ist die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendig“, so die SPD-Medienexpertin.

Behrens schlägt einen aktiven Kinder- und Jugendschutz im Internet vor, der sich beispielsweise durch besseren Datenschutz in sozialen Netzwerken, Beschwerdeseiten der Plattformbetreiber und jugendgerechte Beratungsseiten auszeichnet.

 

Hier finden Sie Stellungnahmen verschiedener Institutionen zum Jugendmedienschutzvertrag

Verfügbare Downloads Format Größe
Stellungnahme HSO 2007 e.V.,Hilfe zur Selbsthilfe bei Onlinesucht PDF 158 KB
Stellungnahme Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen PDF 35 KB
Stellungnahme Landesjugendring Niedersachsen e.V. PDF 88 KB
Stellungnahme Niedersächische Landesmedienanstalt PDF 116 KB
Stellungnahme Jens Wiemken, Medienpädagoge PDF 61 KB
Stellungnahme des Landespräventionsrates Niedersachsen PDF 169 KB
 

 
Inhaltsübersicht Kontakt Barrierefreiheit Impressum Datenschutz Newsletter