Für eine gerechte und zukunftsträchtige Bildungspolitik: Gemeinsame Schule
Alle Kinder haben ein Recht darauf, ihr individuelles Leistungsvermögen optimal entwickeln zu können. Ein wichtiges Ziel der schulischen Ausbildung muss es sein, Schülerinnen und Schüler zu dem ihnen höchstmöglichen Abschluss zu führen. Es muss erreicht werden, dass kein Jugendlicher die Schule ohne Abschluss verlässt, mehr Schülerinnen und Schüler höherwertige Abschlüsse erzielen und die Abiturquote steigt.
Nach allen internationalen Erfahrungen sind diese Ziele eher in einer Schule zu erreichen, in der alle Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I sechs Jahre lang gemeinsam unterrichtet und erzogen werden (gemeinsame Schule), als in einem Schulwesen mit getrennten Schulformen.
Ein erster Schritt zur Schaffung der „gemeinsamen Schule“ ist die Aufhebung des Errichtungsverbots für Gesamtschulen. Dies ist notwendig, um dem Elternwillen Rechnung zu tragen.
Als nächster Schritt ist die Einführung von Schulen notwendig, die sich an den Grundsätzen der Ar-beit in der „gemeinsamen Schule“ orientieren.
Die „gemeinsame Schule“
- ist ein Haus des Lernens für alle Kinder von Jahrgang 5 bis 10 und macht das frühzeitige Trennen und Sortieren von Kindern unnötig,
- unterrichtet Kinder mit Behinderungen wie in der Grundschule integrativ, in Kooperationsgruppen oder in angegliederten Förderschulen,
- ermöglicht jedem Kind, mit intensiver individueller Förderung zu lernen und so sein Entwicklungs- und Leistungspotenzial besser auszuschöpfen,
- organisiert den Lernprozess einer Lerngruppe durch ein Pädagogenteam, das begleitet und för-dert, Eltern und Kinder berät und für Unterstützung durch andere Fachkräfte sorgt,
- richtet ihre Abschlüsse nach den Richtlinien der KMK,
- ist Ganztagsschule,
- kann allein oder zusammen mit anderen „gemeinsamen Schulen“ eine Oberstufe führen,
- ermöglicht ein wohnortnahes und vollständiges Bildungsangebot in der Fläche und
- erhält ein zusätzliches Budget für Förderunterricht, Fachpersonal und Fortbildung.
Die „gemeinsame Schule“ wird aber nicht „von oben“ verordnet. Eine so grundlegende Umgestaltung der Schullandschaft ist nur in Übereinstimmung mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Kommunen möglich. „gemeinsame Schulen“ werden überall dort entstehen, wo Eltern in ausreichender Zahl dies wünschen. Dann muss der Schulträger dem Elternwillen Rechnung tragen.
Zur Verwirklichung einer gerechten und zukunftsorientierten Bildungspolitik ist es notwendig, sich weniger an bestehenden Schulformen als an den bildungspolitischen Notwendigkeiten und Zielen zu orientieren. Im Mittelpunkt müssen differenzierte individuelle Förderung und die Entwicklung der Potenziale von Kindern stehen, nicht frühes Festlegen auf eine Schullaufbahn. So sagt der Bildungsökonom Ludger Wößmann von der LMU München in der „Zeit“ vom 14.06.2007: „Auf jeden Fall, das habe ich erst kürzlich für Deutschland nachgewiesen, ist die Bildungsungerechtigkeit größer, je früher die Kinder auf verschiedene Schularten aufgeteilt werden. Arbeiterkinder lernen weniger als Oberschichtkinder, auch wenn sie genauso intelligent und fähig sind. Das ist moralisch verwerflich und ökonomisch unvernünftig.“
Gemeinsames Lernen dagegen macht es möglich, Ressourcen zu bündeln, statt sie auf verschiedene Schulformen aufzuteilen. Auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung ist gemeinsames Lernen sinnvoll. Bei sinkenden Schülerzahlen wird es besonders im ländlichen Raum schwierig, das gesamte Spektrum von Bildungsabschlüssen im bestehenden gegliederten System wohnortnah vorzuhalten. Mit einer Schule, in der bis zum Ende der Sekundarstufe I alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam beschult und individuell gefördert werden, ist es hingegen möglich, alle Schulabschlüsse des Sekundarbereichs I wohnortnah anzubieten, auch dort, wo dies bisher noch nicht der Fall ist.
| Verfügbare Downloads | Format | Größe |
|---|---|---|
| Flyer zur Bildung in Niedersachsen | 90 KB |

























